16. Jänner 2013, Kleine Zeitung
Land muss die Kosten für den Umbau der Kreuzung Trautenfels allein stemmen. Derzeit wird an einer Alternativplanung zu Kreisverkehr samt Unterflurtrasse gearbeitet.
Neun Fragen haben die Grünen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Kreuzung Trautenfels an Verkehrslandesrat Gerhard Kurzmann gerichtet. Die Antworten liegen vor – und lassen tief blicken. Das Projekt wurde offensichtlich in den Dornröschenschlaf verabschiedet, denn die erforderlichen Verfahren sind noch längst nicht abgeschlossen. Einzig die UVP-Frage wurde geklärt, das Feststellungsverfahren hat ergeben, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, dieser Bescheid wurde ausgestellt. Im straßenrechtlichen Genehmigungsverfahren wurden im November 2009 zwar die Verhandlungen durchgeführt, „ein Bescheid wurde noch nicht erstellt”, heißt es in der Anfragebeantwortung. Im Juli 2010 wurde samt Beilage der Stellungnahmen von Sachverständigen und der Umweltanwaltschaft für die naturschutzrechtliche Bewilligung angesucht, ein Bescheid wurde bis heute nicht erstellt. Das Wasserrecht liegt nach der Verhandlung im Oktober 2010 ebenfalls auf Eis: „Ein Termin zur Fortsetzung des Verfahrens kann aus heutiger Sicht nicht genannt werden”, antwortet Kurzmann den Grünen auf deren Nachfrage zum Projektstand.
Für den Ausbau (Kreisverkehr mit Unterführung) wurden 2009 per Regierungsbeschluss 13,23 Millionen Euro veranschlagt. Kurzmann schätzt die Kosten aber mittlerweile auf „etwa 22 Millionen Euro”. Zahlen soll jedenfalls das Land – und zwar zu 100 Prozent, wie ebenfalls aus der Anfragebeantwortung klar hervorgeht.
Kurzmann glaubt an diese Variante selbst nicht mehr: „Ich habe die Fachabteilung mit Alternativplanungen beauftragt. Eine große Lösung kann es aus Kostengründen nicht geben. Wir werden mit acht, neuen Millionen Euro auskommen müssen.” Statt einer Unter- ist eine Überführung möglich. „Die Planungen laufen, dann wird das Ergebnis visualisiert und der Landesregierung vorgestellt”, so Kurzmann. Die ursprüngliche Variante könne er allein nicht absagen, „da es einen aufrechten Regierungsbeschluss gibt”. Dieser sei nur mit den Stimmen der Mehrheitsfraktionen SPÖ und ÖVP zu kippen.