6. Juni 2011, WIR in Stainach
Was im Ennstal mehr als 20 Gemeinden und viele BürgerInnen seit vielen Jahren fordern, nämlich eine Tonnagebeschränkung auf der B 320, haben die Bundesländer Salzburg und Oberösterreich erfreulich rasch umgesetzt. Diese Beschränkung gilt ab der Landesgrenze Mandling und Pötschenpass. Trotzdem profitiert auch das Ennstal von dieser Maßnahme und lärmgeplagte Anwohner dieser – bisher für Schwerfahrzeuge attraktiven Durchzugsstraßen – atmen ob der spürbaren Entlastung erleichtert auf. Doch Gegner dieser Lkw-Beschränkung kündigen Einsprüche an.
Bereits vor mehr als einem Jahrzehnt wurde der Ennstaler Bevölkerung von steirischen Politikern versprochen, mit der Fertigstellung des Lückenschlusses der A9 in Oberösterreich diese verkehrslenkende Maßnahme zu setzen. Schon viele Jahre ist die Pyhrnautobahn fertig und zügig werden die teilweise noch fehlenden zweiten Tunnelröhren gebaut. Dies nicht wegen Überlastung dieses Autobahnstückes, sondern wegen des Tunnelsicherheitsgesetzes.
Für die Umsetzung einer Tonnagebeschränkung ist die Bezirkshauptmannschaft zuständig und eine derartige Maßnahme hat selbstverständlich nach den gesetzlichen Grundlagen, vor allem der STVO (Straßenverkehrsordnung) zu erfolgen. Und natürlich soll eine derartige Entscheidung rechtlich auch halten und der Bezirkshauptmann scheint bemüht, eine rechtlich gut abgesicherte Entscheidung zu treffen. Nicht verständlich ist allerdings, dass jetzt scheinbar Gutachterkosten von 10.000 – 20.000 € ein unüberwindbares Hindernis darstellen. Wie eine heiße Kartoffel wird dieses Finanzierungsproblem zwischen BH und Land hin- und hergeschoben. Dabei hat das Land im letzten Jahrzehnt, allein für den Straßenabschnitt Liezen bis Trautenfels, mehrere Millionen Euro an Planungskosten ausgegeben und wegen höchst unwahrscheinlicher Realisierung mit ziemlicher Sicherheit in den Sand (Sumpf) gesetzt.
Als Wortführer gegen eine Tonnagebeschränkung im Ennstal treten immer wieder die Funktionäre der Wirtschaftskammer auf, die gebetsmühlenartige Argumente bringen, die einer näheren Betrachtung nicht standhalten. Unbestritten ist doch für eine Tonnagebeschränkung die Ausnahme von Ziel- und Quellverkehr. Trotzdem wird immer wieder behauptet, die Wirtschaft des Ennstales hätte einen Nachteil, der sogar zur Existenzgefährdung führe. Das ist in höchstem Maße unlogisch, wäre doch weiterhin der ungehinderte Zu- und Abtransport von Waren möglich. Ja, die Erreichbarkeit über das zeitweilig stark belastete Straßennetz wäre sogar verbessert, weil es um jene Lkw-Transporte entlastet wäre, die unsere Straßen nur als mautfreie Durchzugsroute nutzen. Oft wird behauptet, der reine Durchgangsverkehr sei ohnehin so gering, dass eine derartige Beschränkung keinen Sinn mache. Wenn es tatsächlich so wäre, hätte selbst die Transportwirtschaft keinen Nachteil.
Unlängst wurde in einem Medium beklagt, ein Betrieb aus Öblarn erleide einen Nachteil wenn er z.B. nach Gmunden liefere, weil er nun über die Autobahn einen großen Umweg zu fahren habe. Auch dieses Beispiel hält einer Prüfung nicht stand: Google maps gibt für die Strecke Öblarn bis Gmunden über A9 und B 120 (Scharnstein) eine Strecke von 116 km bei einer Fahrzeit (Pkw) von 1 h u. 33 Minuten an; für die Strecke Öblarn – Gmunden über B 145 hingegen 98 km, bei einer Fahrzeit von 1 h und 34 Minuten. Der Routenplaner schlägt (selbst für Pkw) die Fahrt über A9 vor!
Auch in Oberösterreich wurde in den letzten Jahren immer wieder behauptet, es existiere im Salzkammergut kein ins Gewicht fallender Durchgangsschwerverkehr. Die Bewohner waren da anderer Ansicht, so wie im Ennstal. Die oberösterreichische Tonnagebeschränkung ist erst seit 1. April in Kraft und derzeit noch mangelhaft beschildert, gibt es doch auf der A1 und der A9 keine Schilder sondern diese erst vor Hof, Traunkirchen und am Pötschenpass. Trotzdem zeigt sich bereits eine deutliche Reduktion des Schwerverkehrs sowie dessen offensichtliche Verlagerung auf die A9. So zitiert die WOCHE in der Ausgabe vom 26. April die Asfinag, wonach im Bereich des Bosrucktunnels (vom 1. bis 26. April) Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres, um 7,8 Prozent zugenommen haben.
Es bleibt zu hoffen, dass die beherzten Maßnahmen der Länder Oberösterreich und Salzburg halten und die guten Erfahrungen mit dem Tonnagelimit die Behörden der Steiermark beflügeln. Mit einer Tonnagebeschränkung im Ennstal wäre die vom starken Schwerverkehr belastete Bevölkerung sofort und dauerhaft entlastet. Der Tourismus würde daraus ebenfalls Vorteile ziehen und die regionale Wirtschaft hätte keinen Nachteil. Der Durchgangs-Schwerverkehr wäre auf das hochrangige Straßennetz gelenkt und hätte dort den für die Nutzung vorgesehenen Kostenbeitrag zu leisten.
Franz Häusler