21. November 2012, Kleine Zeitung
Kommentar von Ute Groß
Die Antwort auf die Frage, ob die geplante Verordnung zum Lkw-Nachtfahrverbot auf der B 320 hält, liegt in der Zukunft. Gelingt die im umweltmedizinischen Gutachten geforderte Lärmreduktion nicht, ist der Weg zurück an den Start unvermeidbar. Die Expertise des Experten beurteilt keine ideologischen Grundsatzfragen, sondern ausschließlich, die Auswirkungen des nächtlichen Schwerverkehrs auf die Gesundheit. Attestiert wurden krankmachende Werte, einziges Ziel der Behörde muss also sein, Abhilfe zu schaffen. Druck aus Wirtschaft und Politik darf nicht Basis der Entscheidungsfindung sein.
Weniger prophetisch zu beantworten ist die Frage, ob die jetzt formulierten Ausnahmen kontrollierbar sind. In Anbetracht der personellen Ausstattung der Polizei in der Nacht: Utopie.