13. Jänner 2011, Kleine Zeitung
Aufregung um die Einstellung der IC-Direktverbindung Linz-Graz: Laut einem Brief aus Wien an die betroffenen Gemeinden, gäbe es keine gesetzliche Grundlage für eine Finanzierung durch den Bund.
In Oberösterreich gibt es erneut Aufregung um die Einstellung der IC-Direktverbindung Linz-Graz. Laut einem Brief aus dem Infrastrukturministerium zählt die Strecke nicht zum Grundangebot des öffentlichen Schienen-Personennahverkehrs. Die Grünen sind sauer: „Da muss sich Oberösterreich entschieden wehren”, so Umwelt-Landesrat Rudi Anschober.
Die ÖBB haben die IC-Direktverbindung von Linz nach Graz per 12. Dezember 2010 gestrichen, weil sie stark defizitär und ein kostendeckendes Angebot mangels Nachfrage nicht möglich sei. Der neue Fahrplan sieht je Richtung sieben Verbindungen mit Umsteigen in Selzthal vor, die schnellste bieten die fünf Regional-Express-Züge mit einer Fahrtdauer von knapp dreieinhalb Stunden.
Oberösterreichische Gemeinden richteten daraufhin eine Resolution an die Bundesregierung in der sie die Aufrechterhaltung der Direktverbindung forderten. In Antwortbriefen aus dem Ministerium hieß es dazu: Es handle sich um kein Grundangebot gemäß Nahverkehrsgesetz, daher gebe es keine gesetzliche Grundlage für eine Finanzierung durch den Bund. „Bei allen Zugverbindungen, die über das Grundangebot hinausgehen, ist die ÖBB-Personenverkehr AG aktienrechtlich verpflichtet, auf die Wirtschaftlichkeit zu achten.”
„Die Bundesregierung fühlt sich ganz offensichtlich für öffentlichen Verkehr überhaupt nicht mehr zuständig ”, ist Anschober verärgert. Der Bund schiebe Verantwortung und Finanzierung völlig auf die Länder ab – „und damit den Öffentlichen Verkehr aufs Abstellgleis”.