10. Juli 2008, Kleine Zeitung
Die Bürgerinitiativen sind davon überzeugt, dass Verfahren rechtswidrig abgelaufen seien. Die EU muss sich mit Beschwerden beschäftigen.
Die Bürgerinitiativen des Ennstales bekämpfen die vorliegende Straßenvariante auf zwei Ebenen: politisch und juristisch. Fachlichen Beistand gewährt der Liezener Rechtsanwalt Johannes Pfeifer, der, wie er unumwunden zugibt, auch in eigener Sache kämpft, weil Anrainer einer möglichen vierspurigen Schnellstraße.
Planungsprozess. Der Anwalt geht davon aus, dass der Planungsprozess rechtswidrig verlaufen sei, da die Bürgerinitiativen nicht einbezogen waren. Es sei gegen die so genannte „Aarhus Konvention” verstoßen worden, in der ein solches Mitspracherecht garantiert sei. Eine entsprechende Beschwerde wurde bereits eingereicht. „Ich rechne mit einer Verurteilung durch die Aarhus-Kommission und mit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich durch die Europäische Kommission”, erklärt Pfeifer. Parallel dazu wurde auch Beschwere bei der EU-Kommission erhoben, weil die Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung umweltbezogener Pläne ausgeschlossen worden sei.
Offener Brief an Voves. (PDF, 61 KB). Politisch nehmen die Initiativen vor allem die SPÖ in die Verantwortung. „Die Sozialdemokraten stellen die Mehrheit in der Landesregierung, sie können sich nicht zurücklehnen”, argumentiert Barbara Stangel von NETT. In einem offenen Brief wird Landeshauptmann Franz Voves aufgefordert, das Projekt zu stoppen. Nach der Ablehnung der Gemeinden Wörschach und Liezen gebe es keine Legitimation mehr, an der Mittelvariante festzuhalten. „Es kann nicht sein, das Geld in ein Projekt gepumpt wird, dass offenbar nicht realisierbar ist”, so NETT-Obmann Rolf Seiser.
7,5 Tonnagebeschränkung. Vehement wird von den Initiativen die 7,5 Tonnagebeschränkung verfolgt, ebenfalls mit juristischen Mitteln. Die Verfahrensabwickelung der BH Liezen sei rechtswidrig gewesen, auch darüber wird bei der EU-Beschwerde geführt. „Noch im Juli werden wir außerdem eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einbringen”, so Rechtsanwalt Pfeifer, da gegen die Bescheide keine Rechtsmittel zulässig sind.
Kommentar von Ute Gross, Kleine Zeitung